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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung der Lieblingsplatz Neusiedl Appartements in A-7100 Neusiedl am See.

Die nachfolgenden Regelungen gelten mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.

Vorbemerkung: Mit den nachfolgenden Regelungen sollen Missverständnisse vermieden werden. Generell klärt ein direktes Gespräch die Dinge meistens deutlich besser als jedes Regelwerk.

1. Kontaktdaten: (Vermieter)
Lieblingsplatz Neusiedl Appartements: www.lieblingsplatz-neusiedl.at: wird betrieben von Mag. Karin Amon-Wenth, Hauptplatz 46, 7100 Neusiedl am See.

2. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über die Vermieterin, die per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter per Mail erfolgte.

3. Zahlung des Vertragspreises
Mit der Miete werden verbindlich die Kosten der Endreinigung und die an die Gemeinde abzuführende Kurtaxe in Rechnung gestellt. Die Zahlungen sind entsprechend der Zimmerreservierung sowie der Stornovereinbarungen zu leisten.

4. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr.

5. Schlüssel
Dein persönlicher Zugangscode zu deinem Appartement wird dir am Anreisetag zugesandt, mit diesem numerischen Code kannst du dann nach erfolgter Endreinigung ab 15h während deines Aufenthaltes jeder Zeit in dein Appartement.

6. Abreise
Am Abreisetag ist dein Appartement, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die Kosten der Endreinigung werden mit der Miete eingehoben. Extrakosten für Babysitten und Semmerlservice sind am Abreisetag bar zu bezahlen. Bei Abreise sind Türen und Fenster zu schließen, das Geschirr ist gespült zu hinterlassen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle zu. Etwaige Mängel (Beschädigung bzw. Verlust von Inventar) sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

7. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen wegen der zu entrichtenden Kurtaxe. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

8. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist in diesem Haus nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Die Mieter werden gebeten, innerhalb der Ferienwohnungen nicht zu rauchen. 

9. Instandhaltung der Ferienwohnung
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln oder vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst sowie die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellung zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
Neusiedl am See 07/2021